Arbeitgeberdarlehen

Infos zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen als geldwerter Vorteil mit Online Berechnung


Arbeitgeberdarlehen

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Ein Arbeitgeberdarlehen bezeichnet die Überlassung von Geld an einen Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses und auf Basis eines Darlehensvertrages. In vielen Fällen erhält der Arbeitnehmer durch das Arbeitgeberdarlehen Zinsvorteile, welche gegebenenfalls zu versteuern sind. Nachfolgend wird erläutert, wie der geldwerte Vorteil durch ein Arbeitgeberdarlehen ermittelt wird.



   

Zinsvorteil ermitteln

Falls die Restschuld des Darlehens geringer als 2.600 Euro ist, so sind die Zinsvorteile nicht zu versteuern. Andernfalls ist eine Bewertung in der Regel nach § 8 Absatz 2 EStG und aber einer Bewertung nach § 8 Absatz 3 Satz 1 EStG zu unterscheiden. Im 2. Fall, wenn es sich beim Arbeitgeber also etwa um Kreditinstitute handelt, kommt der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro in Betracht. Zur Ermittlung des Zinsvorteils kann das Arbeitgeberdarlehen mit dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort oder dem günstigsten Preis für ein vergleichbares Darlehen aus einem Internetangebot bei Vertragsabschluss verglichen werden. Als Vergleichszinssatz können auch die von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze herangezogen werden. Nach R 8.1 Absatz 2 Satz 3 LStR kann außerdem ein pauschaler Abschlag von 4 % auf den Vergleichszinssatz vorgenommen werden, es sei denn es wurde als Vergleich der günstigste Zinssatz am Markt durch ein Internetangebot gewählt. Weitere Infos finden Sie im Schreiben des BMF zur Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen.



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Arbeitgeberdarlehen-Beispiel

Ein Arbeitnehmer erhält in 2024 ein Arbeitgeberdarlehen von 50.000 Euro zu einem Effektivzinssatz von 1 % jährlich (Laufzeit 5 Jahre mit monatlicher Tilgungsverrechnung und monatlicher Fälligkeit der Zinsen). Bei Vertragsabschluss beträgt der Effektivzinssatz für ein vergleichbares Darlehen 4,16 %. Nach Berücksichtigung des pauschalen Abzugs von 4% auf die 4,16% ergibt sich ein Zinssatz von 4%. Die Zinsverbilligung beträgt demnach 3%. Bei einer Restschuld in Höhe von 50.000 Euro ergibt sich ein Vorteil von 1.500 Euro pro Jahr bzw. 125 Euro pro Monat. Der Zinsvorteil ist lohnsteuerpflichtig, da die Freigrenze in Höhe von 44 Euro für Geldwerte Vorteile nach § 8 (2) S.11 EStG überschritten ist. Der Tilgungsbetrag sowie die Zinsen in Höhe von 125 Euro werden vom Nettolohn abgezogen.

   

Arbeitgeberdarlehen berechnen

Die zu versteuernden Zinsvorteile lassen sich online mit dem Arbeitgeberdarlehen-Rechner ermitteln. Der Zinsvorteil ist für die verbleibende Restschuld jedesmal neu zu ermitteln. Bei der Prüfung der Freigrenze von 44 Euro für Sachbezüge sind ggf. auch weitere Geldwerte Vorteile zu berücksichtigen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Als weiterführende Links finden Sie auf der Hauptseite einen umfangreichen Darlehensrechner. Die Auswirkungen des geldwerten Vorteils durch das Arbeitgeberdarlehen auf die gesetzlichen Lohnabzüge lassen sich mit diesem Netto-Brutto-Rechner ermitteln.


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